Konditionen
Vorgehen
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein Erstgespräch. Dabei können wir Ihr Anliegen besprechen und uns gegenseitig kennenlernen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Fragen zur Behandlung zu klären. Das Gespräch dient außerdem als Anamnese. Gemeinsam formulieren wir erste Therapieziele und stecken den Behandlungsrahmen (Einzel- oder Gruppensetting, Häufigkeit der Termine). Auf dieser Grundlage können Sie entscheiden, ob Sie die Therapie mit mir eingehen möchten. Die Zusammenarbeit basiert auf einem Behandlungsvertrag sowie einer Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung.
Kostenübersicht und Ausfallregelung
| Erstgespräch/Anamnese | 50€ pro Stunde |
| Einzeltherapiesitzung | 90€ pro Stunde |
| Gruppentherapiesitzung | 30€ pro Therapieeinheit (90 Minuten) |
Eine erfolgreiche Therapie setzt regelmäßig stattfindende, verbindliche Termine voraus. Falls die Patient:in einen Termin absagen muss, gelten folgende Modalitäten.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, wird um unmittelbare Benachrichtigung, spätestens jedoch 24 Stunden im Voraus, gebeten. Bei einem nicht oder zu spät abgesagten Termin fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50€ bei Einzeltherapie und 15€ bei Gruppentherapie an. Bei nachweislichen Notfällen (z. B. akute Erkrankung mit Attest) kann eine Ausnahme gemacht werden. Soweit die Behandlerin verhindert ist (z.B. Erkrankung) wird die Patien:tin zeitnah informiert.
Kostenübernahme
Die Behandlung durch die Heilpraktikerin für Psychotherapie stellt eine Privatleistung dar und ist nicht Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Manche privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für die Behandlung durch eine Heilpraktikerin für Psychotherapie ganz oder teilweise. Ob und in welchem Umfang die Kosten von der Versicherung übernommen werden, hängt vom geltenden Versicherungstarif ab. Es wird empfohlen, sich vor Beginn der Behandlung zu informieren.
Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Schweigepflicht
Die Therapie unterliegt der Schweigepflicht und dies ab Ihrer Kontaktaufnahme. Eine schriftliche Entbindung der Schweigepflicht ist möglich, wenn Rücksprache mit weiterem Behandler oder Familienangehörigen sinnvoll ist.
Therapierisiken
Im Allgemeinen zeigen Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse, dass psychotherapeutische Behandlungen gute Besserungsaussichten bieten. Grundsätzlich gibt es jedoch auch das Risiko einer vorübergehenden Verschlechterung der Befindlichkeit. Durch den intensiven therapeutischen Prozess kann es (vor allem zu Beginn der Behandlung) zu einer Zunahme von körperlichen oder seelischen Symptomen oder zu einer Belastung der Partnerbeziehung oder anderer Beziehungen kommen. Wenn dies nicht nur vorübergehender Natur ist, ist es wichtig, dass die Patientin / der Patient die Behandlerin informiert. Es wird gemeinsam überlegt, welche Ursachen dafür verantwortlich sind und welche Schritte ggfs. einzuleiten sind. Quelle und weitere Informationen: www.ethikverein.de